Nutzungsbedingungen für unsere Dienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen iris-matrix (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Kfz-Reparatur- und Wartungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann ausdrücklich oder durch Aufnahme der Arbeiten erfolgen. Bei umfangreichen Reparaturen erstellt der Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn einen Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag ist verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbeschreibung. Werden während der Durchführung der Arbeiten zusätzliche Mängel festgestellt, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten waren, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber informieren und dessen Zustimmung zur Durchführung der zusätzlichen Arbeiten einholen, bevor diese ausgeführt werden.
Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Zahlung ist bei Abholung des Fahrzeugs fällig. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bargeld und gängige EC-Karten. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Vereinbarte Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Bei unverbindlichen Terminen handelt es sich um voraussichtliche Fertigstellungszeiträume. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn sich Verzögerungen abzeichnen.
Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung der vereinbarten Arbeiten. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung für Verbraucher, ein Jahr für Unternehmer. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung der Vergütung verlangen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem Fahrzeug zu, das Gegenstand des Auftrags ist. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und Lieferungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Fahrzeug in Zusammenhang stehen.
Holt der Auftraggeber das Fahrzeug nicht innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung und Mitteilung der Fertigstellung ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, Standgebühren zu berechnen. Nach Ablauf von drei Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, das Fahrzeug zu verwerten.
Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung, die auf der Webseite des Auftragnehmers einsehbar ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Dresden.
Stand: Januar 2024